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Beschreibung

2 Mark Ernst Ludwig 1895 bis 1900 Jaeger-Nr. 72

Ernst Ludwig (*25.11.1868, verstorben am 09.10.1937) der letzte Großherzog von Hessen. Nach der Novemberrevolution 1918 weigerte sich Ernst Ludwig abzudanken, er verlor trotzdem Amt und Titel. Hessen-Darmstadt wurde zum Volksstaat erklärt.

Historisches: Der Staat Hessen-Darmstadt geht auf die Teilung der damaligen Landgrafschaft Hessen nach dem Tod Philipp I. (*13.11.1504, verstorben am 31.3.1567), genannt der Großmütige, zurück - das Land wurde unter seinen vier Söhnen aufgeteilt. Hessen verlor wegen dieser altertümlichen Erbteilung deutlich an politischem Einfluss im Reich. Von den vier Linien Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels starben die beiden letzten bis 1604 aus. Der Erb- und der im Zuge der Refor-mation ausgebrochene Konfessionsstreit um Hessen-Marburg brachte Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel in erbitterte, jahrzehntelange Gegnerschaft. Als Reaktion auf den von Landgraf Moritz von Hessen-Kassel erzwungenen Konfessionswechsel an der gesamthessischen Universität Marburg gründete Hessen-Darmstadt 1607 die lutherische Universität Gießen. Im Jahr 1622 wurde durch Erbteilung Hessen-Homburg aus Hessen-Darmstadt ausgegliedert. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 - dem letzten großen Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation - konnte Hessen-Darmstadt einige Gebiete hinzugewinnen und wurden schließlich 1806 im Zuge der Rheinbund-Gründung zum Großherzogtum erhoben.

  • Hessen - Ernst Ludwig 2 Mark 1895 bis 1900
  • 900er Silber
  • Jaeger-Nr. 72

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Technische Daten

Artikel Nr.: 04770021
Katalog-Nr.: Jaeger 72
Land: Deutsches Kaiserreich
Feinheit: 900
Nominal: 2 Mark
Erhaltung: Sehr schön - vorzüglich
Material: Silber
Maße: ø 28 mm
Gewicht: 11,11 g
Jahrgang: 1895 - 1900

2 Mark Ernst Ludwig 1895 bis 1900 Jaeger-Nr. 72

Ernst Ludwig (*25.11.1868, verstorben am 09.10.1937) der letzte Großherzog von Hessen. Nach der Novemberrevolution 1918 weigerte sich Ernst Ludwig abzudanken, er verlor trotzdem Amt und Titel. Hessen-Darmstadt wurde zum Volksstaat erklärt.

Historisches: Der Staat Hessen-Darmstadt geht auf die Teilung der damaligen Landgrafschaft Hessen nach dem Tod Philipp I. (*13.11.1504, verstorben am 31.3.1567), genannt der Großmütige, zurück - das Land wurde unter seinen vier Söhnen aufgeteilt. Hessen verlor wegen dieser altertümlichen Erbteilung deutlich an politischem Einfluss im Reich. Von den vier Linien Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels starben die beiden letzten bis 1604 aus. Der Erb- und der im Zuge der Refor-mation ausgebrochene Konfessionsstreit um Hessen-Marburg brachte Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel in erbitterte, jahrzehntelange Gegnerschaft. Als Reaktion auf den von Landgraf Moritz von Hessen-Kassel erzwungenen Konfessionswechsel an der gesamthessischen Universität Marburg gründete Hessen-Darmstadt 1607 die lutherische Universität Gießen. Im Jahr 1622 wurde durch Erbteilung Hessen-Homburg aus Hessen-Darmstadt ausgegliedert. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 - dem letzten großen Gesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation - konnte Hessen-Darmstadt einige Gebiete hinzugewinnen und wurden schließlich 1806 im Zuge der Rheinbund-Gründung zum Großherzogtum erhoben.

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