Der Staufer Kaiser Friedrich I. Barbarossa (diesen Namen erhielt er in Italien wegen seines rötlich schimmernden Bartes) ging als einer der größten Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in die Geschichte ein.
Am 18. September 1188 erteilte er Lübeck mit dem sogenannten Barbarossa-Privileg eine Garantie seiner Rechte und seines Landgebietes – ein entscheidener Schritt zur später mächtigen und reichen Hansestadt*.
Nur wenig später, am 10. Juli 1190, starb Barbarossa auf dem Dritten Kreuzzug (den er mit Philipp II. von Frankreich und Richard I. Löwenherz von England unternahm), als er in Sichtweite der Stadt Seleucia im Fluss Saleph ertrank.
- BRD 10 DM 1990 800. Todestag Kaiser Friedrich I. Barbarossa, 625er Silber, 15,5g, Ø 32,5mm, Prägestätte F (Stuttgart), Jaeger-Nr. 449, Auflage: 7.450.000 (PP: 400.000)
- Weimarer Republik 3 Reichsmark 1926 „700 Jahre Reichsfreiheit Lübeck“, 500er Silber, 15g, Ø 30mm, Prägestätte A (Berlin), Jaeger-Nr. 323, Auflage: 200.000
- BRD 100 Euro Gold 2007 UNESCO – Lübeck, 999,9er Gold, 1/2 Unze
*Es war Kaiser Friedrich II., der Lübeck 1226 zur freien Reichsstadt erhob. Fortan waren Rat und Bürgerschaft nur dem Kaiser untertan und somit unabhängig von Grafen, Herzogen oder Bischöfen. Diese Reichsunmittelbarkeit ermöglichte Lübeck die Entwicklung eines eigenes Rechts, was eine starke und selbständige Handelspolitik zur Folge hatte. Lübeck wurde zum Hauptort der Hanse und war somit zeitweise die wichtigste Handelsstadt des nördlichen Europa. Das sogenannte Lübsche Recht erlangte in vielen Ostsee-Städten Geltung.