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Beschreibung

2 Silbergroschen mittelblau bis blau Ziffer im Quadrat durchstochen

Details hinsichtlich der Durchstichqualität und des Stempels siehe Foto.

Ab 1. August 1808 übernahm Bayern den Postbetrieb in Staatsregie. Baden folgte am 2. August 1811. Da Regensburg an Bayern fiel, wurde die Postdirektion der Thurn und Taxis im Jahre 1810 nach Frankfurt am Main verlagert. Nach der Niederlage Napoleons und seiner ersten Verbannung wurden beim Kongress in Wien in Artikel 17 der Deutschen Bundesakte am 8. Juni 1815 die Einnahmen der ehemaligen Postanstalten des Hauses Thurn und Taxis in mehreren Staaten des Deutschen Bundes als rechtmäßige Ansprüche bestätigt. Staaten, die ein eigenes Postwesen aufgebaut hatten oder dies beabsichtigten, wurden zu einer angemessenen Entschädigung herangezogen.

Am 14. Mai 1816 schloss Karl Alexander von Thurn und Taxis einen Vertrag mit dem Kurfürsten Wilhelm I von Hessen, der seine landesherrlichen Posten als Erbmannthronlehen an die Fürsten von Thurn-und-Taxis gab

Am 27. Juli 1819 übertrug Württemberg das Eigentum und die Verwaltung seiner Staatspost an den Fürsten von Thurn und Taxis, da das Land die fällige Entschädigung nicht zahlen konnte.

  • Michel-Nr. 49
  • Gestempelt
  • Michelwert: 700 Euro

Seltene Marke in ansprechender Qualität!

Hinweis:
Beispielabbildung

Technische Daten

Artikel Nr.: 1263.048
Gebiet: Thurn und Taxis
Geprüft: Nein
Michel-Nr.: 49
Michel Kat.-Wert: 700 Euro
Wertstufe: 2 Silbergroschen
Land: Altdeutsche Staaten
Erhaltung: Gestempelt
Anzahl: 1 Wert
Jahrgang: 1866

2 Silbergroschen mittelblau bis blau Ziffer im Quadrat durchstochen

Details hinsichtlich der Durchstichqualität und des Stempels siehe Foto.

Ab 1. August 1808 übernahm Bayern den Postbetrieb in Staatsregie. Baden folgte am 2. August 1811. Da Regensburg an Bayern fiel, wurde die Postdirektion der Thurn und Taxis im Jahre 1810 nach Frankfurt am Main verlagert. Nach der Niederlage Napoleons und seiner ersten Verbannung wurden beim Kongress in Wien in Artikel 17 der Deutschen Bundesakte am 8. Juni 1815 die Einnahmen der ehemaligen Postanstalten des Hauses Thurn und Taxis in mehreren Staaten des Deutschen Bundes als rechtmäßige Ansprüche bestätigt. Staaten, die ein eigenes Postwesen aufgebaut hatten oder dies beabsichtigten, wurden zu einer angemessenen Entschädigung herangezogen.

Am 14. Mai 1816 schloss Karl Alexander von Thurn und Taxis einen Vertrag mit dem Kurfürsten Wilhelm I von Hessen, der seine landesherrlichen Posten als Erbmannthronlehen an die Fürsten von Thurn-und-Taxis gab

Am 27. Juli 1819 übertrug Württemberg das Eigentum und die Verwaltung seiner Staatspost an den Fürsten von Thurn und Taxis, da das Land die fällige Entschädigung nicht zahlen konnte.

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Gebiet: Thurn und Taxis
Geprüft: Nein
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Michel Kat.-Wert: 700 Euro
Wertstufe: 2 Silbergroschen
Land: Altdeutsche Staaten
Erhaltung: Gestempelt
Anzahl: 1 Wert
Jahrgang: 1866
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