Neben den 2 Euro-Kursmünzen darf (gemäß eines Beschlusses der EU-Kommission vom 30. September 2003) jedes Euro-Land 2 Euro Sondermünzen herausgeben, die sich durch besondere Ausgabeanlässe und spezielle Motive auszeichnen.
In den Jahren 2004 bis 2012 durfte jedes Ausgabeland nur eine 2 Euro Sondermünze pro Jahr ausgeben, ab 2013 sind zwei 2 Euro Sondermünzen erlaubt (ausgenommen von dieser Regelung sind die 2 Euro-Gemeinschaftsausgaben).
2 Euro Sondermünzen sind in allen Euro-Ländern gesetzliches Zahlungsmittel. Ein Spezialfall der „2 Euro Sondermünzen“ sind die 2 Euro Gemeinschaftsausgaben, die zu besonderen Themen motivgleich von allen teilnehmenden Euro-Ländern ausgegeben werden. Bisher erschienen sind: „50 Jahre Römische Verträge“ (2007), „10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion“ (2009), „10 Jahre Euro-Bargeld“ (2012) und „30 Jahre Europaflagge als Symbol der EU“ (2015).
Die technischen Daten von 2 Euro Sondermünzen entsprechen denen der 2 Euro-Kursmünzen:
Benennung: Ein anderer gängiger Name für „2 Euro Sondermünze“ ist „2 Euro Gedenkmünze“, manchmal auch „2 Euro Sonder-Gedenkmünze genannt“. Häufig wird der Begriff auch abgekürzt: 2 € Sondermünze oder 2 €-Sondermünze.
Übersicht bisheriger 2 Euro Sondermünzen nach Jahren (in Arbeit): 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016