Das Lied der Deutschen, auch Deutschlandlied, ist eng mit der Geschichte Deutschlands verbunden: Von der Zeit des Vormärzes über die 1848er Revolution, vom Deutschen Kaiserreich über die Weimarer Republik, das III. Reich bis hin zur BRD. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben dichtete das Lied am 26. August 1841 auf der damals britischen Insel Helgoland zur Melodie des von Joseph Haydn stammenden Kaiserliedes.
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand –
Blüh im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
Am 11. August 1922, zum dritten Male jährte sich der Verfassungstag der Weimarer Republik, bestimmte Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied zur deutschen Nationalhymne.
1952 wurde entschieden, dass das Deutschlandlied Nationalhymne bleibt, gesungen wurde bei offiziellen Anlässen aber nur die dritte Strophe. Seit 1991 ist allein die dritte Strophe Deutschlands Nationalhymne.
Zum 175. Jahrestag der Dichtung des Liedes durch August Heinrich Hoffmann von Fallersleben gab die Bundesrepublik Deutschland eine 20 Euro-Silbermünze heraus (offizieller Erstausgabetag 6. Oktober 2016).